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Arrangements


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Hotel Riverside


Kommen Sie vorbei - es erwarten Sie unvergessliche Erlebnisse...

exklusiv, einzigartig, erlebenswert - Das Hotel Riverside in der schönsten Barockstadt der Schweiz!

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Veranstaltungen und Zimmerreservationen
Hotel Riverside, Solothurn

1. Reservation

Die Reservationsvereinbarung und deren Änderung betreffend Leistungen vom Hotel Riverside, Solothurn werden für das Hotel erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel und den Auftraggeber schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt sind. Die konkreten Leistungen richten sich nach der Reservationsbestätigung. Meldet der Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag.

Für Reservierungen die erst am Tag der Anreise erfolgen, ist die Reservierung im Augenblick der Annahme durch das Hotel Riverside Solothurn verbindlich.

2. Option

Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel über sämtliche Räume verfügen, sofern nicht eine schriftliche Auftragsbestätigung - gegenseitig unterschrieben - vorliegt.

3. An- und Abreise bei Hotelzimmern

Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag ab 14.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen.

4. Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen

Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel Riverside Solothurn die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl von Gruppenreisen möglichst frühzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor dem Anreisedatum mitzuteilen. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten (gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl), werden mit maximal 5% berücksichtigt. Darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Kunden.

5. Annullierung der Reservation

Absagen von Hotelübernachtungen müssen dem Hotel Riversid Solothurn durch den Auftraggeber möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich durch den Veranstalter abgesagt, verrechnet das Hotel Riverside Solothurn dem Kunden folgende Annullierungskosten:

Einzelreisen bis 10 Personen
(Leistungen = Zimmerpreis inklusive Frühstück)

  • Absage bis 12.00h am Anreisetag kostenlos möglich
  • Absage ab 12.00h bis 18.00h: 50% der reservierten Leistungen
  • Absage ab 18.00h: 100% der reservierten Leistungen
  • No-Show: 100% der reservierten Leistungen

Reservierte Hotelzimmer (bei Einzelreisen), die nicht bis spätestens 18.00 Uhr am Anreisetag bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde und die Reservation mit einer Kreditkartennummer oder einer Vorauszahlung garantiert ist. Eine Garantie für eine späte Anreise kann auch durch die Firma, welche die Reservation bucht, erfolgen. In diesem Fall muss eine genaue Adresse bekannt gegeben werden.

Bei Messen gelten unsere speziellen Annullationsbedingungen.

5.1. Hat das Hotel Riverside Solothurn begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden kann, so ist das Hotel Riverside, Solothurn berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.


6. Zahlungsmodalität

Das Hotel Riverside Solothurn ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Insbesondere bei grösseren Anlässen oder wenn der Kunde nicht mit dem Veranstalter identisch ist. Ohne andere Vereinbarung stellt das Hotel Riverside  Solothurn die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. das Arrangement in Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen vom Hotel Riverside Solothurn innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Hotelübernachtungen von Einzelreisenden werden vor der Abreise bezahlt.

Bezahlt die Firma des Gastes die Kosten des Aufenthaltes, so gelten die gleichen Bedingungen wie bei Veranstaltungen.

7. Haftung

7.1. Haftung des Hotel Riverside Solothurn:
Das Hotel Riverside Solothurn haftet gegenüber dem Kunden bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt beim Kunden. Die Haftung für leichtfahrlässig verschuldeten Schaden sowie verschuldensunabhängige Haftung ist wegbedungen. Betreffend den von Kunden, vom Veranstalter, von Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt das Hotel Riverside, Solothurn jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab.

7.2. Haftung des Kunden:
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel Riverside Solothurn für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel Riverside, Solothurn dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.

8. Weitere Bestimmungen

8.1. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf die Veranstaltung im Hotel Riverside, Solothurn bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel Riverside Solothurn.

8.3. Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind nur in vorheriger Abstimmung mit dem Hotel Riverside, Solothurn möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde so frühzeitig als möglich (zwingend aber vor Beginn der Veranstaltung) an das Hotel Riverside Solothurn zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf Reservationsvereinbarungen, samt Allgemeinen Bedingungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen, ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ist Solothurn.

Solothurn, März 2010